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14.04.2014

Die Vereinten Nationen wollen die internationalen Kinderrechte mit einem Beschwerdeverfahren stärken. Dieses Verfahren wurde in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention vereinbart, welches heute in Kraft tritt. Deutschland war der erste Staat, welcher die Regelung ratifiziert hat. Insgesamt muss die Ratifizierung durch 10 Staaten erfolgen.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=206246.html