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28.05.2014

WhatsApp zur Unterlassung verurteilt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ist erfolgreich gegen WhatsApp vorgegangen. Der Verband hatte die  WhatsApp Inc.unter anderem wegen unvollständigen Impressums abgemahnt und anschließend den Gerichtswege beschritten. Erfolgreich. WhatsApp hatte auf seiner Website whatsapp.com, welche im wesentlichen auf deutsch abgefasst ist, kein ausreichendes Impressum im Sinne der Vorgaben wie sie sich nach deutschen Recht ergeben und zudem AGB eingestellt, die nicht auf deutsch abgefasst waren. Dieses hatte der Verband abgemahnt und Beseitigung und Unterlassung gefordert. Mit Recht wie das Landgericht Berlin (09.05.14, 15 O 44/13) meint.