Archiv für den Tag: 06/11/2014


Es bleibt spannend.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der Deutschen Bahn und der GdL wohl einen Vergleich vorgeschlagen. Beide Parteien wollen diesen zunächst prüfen, sobald er vorliegt. Das Arbeitsgericht hält sich wohl zur Verfügung, um auch kurzfristig eine Entscheidung treffen zu können – schließlich ist man auch in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, d.h. besonders schnellen, weil verkürzten Verfahrens mit nur vorläufigem Ergebnis.


Die Bahn stellt vor dem Arbeitsgericht Frankfurt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um so den Streik der GdL zunächst zu unterbinden (PM der Deutschen Bahn AG v. 6.11.14). Um 16.30h soll die mündliche Verhandlung stattfinden. Sollte dem Antrag der Bahn stattgegeben werden, muss die GdL den Streik zunächst stoppen bis die nächsthöhere Instanz entschieden hat.