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05.03.2015

 

bundestag verabschiedet neues mietrecht

Der Bundestag hat soeben die Reform des Mietrechts beschlossen, welche zum 01. Mai 2015 in Kraft treten soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Allerdings gilt die Zustimmung als reine Formsache. Sollte der Bundesrat wie erwartet zustimmen, treten vor allem diese wesentlichen Änderungen ein:

 

1. Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll den Anstieg der Mieten dämpfen. Diese gilt allerdings nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Städten und Gemeinden, welche von den Bundesländern als Gebiete mit knappen Wohnungsangebot ausgewiesen wurden. Die Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen sein sollen Neubauwohnungen sowie grundlegend sanierte Altbauten.

 

2. Bestellerprinzip für Maklerprovision

Nach dem neu eingeführten Bestellerprinzip muss künftig derjenige den Makler zahlen, der ihn beauftragt. Beauftragt also der Vermieter den Makler, muss er ihn auch zahlen.

 

3. sinkende EEG-Umlage

Zudem soll die EEG-Umlage von 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden, wovon man sich ein Sinken der Strompreise verspricht.