Wichtig: Nach einer Kündigung läuft die Klagefrist – in der Regel 3 Wochen ab Erhalt. Handeln Sie jetzt.
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Sie haben eine Kündigung erhalten?
Was jetzt zählt, ist Klarheit.
Wir hören zu, ordnen Ihre Situation juristisch ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – kostenfrei, per Telefon oder Videocall.
√ vertraulich und persönlich √ keine Verpflichtung zur Beauftragung √ Rückmeldung binnen 48 Stunden
So funktioniert es
In drei einfachen Schritten zur rechtlichen Ersteinschätzung Ihrer Kündigung
Kündigung schildern
Beantworten Sie online einige kurze Fragen zu Ihrer Kündigung. Das hilft uns, Ihre Situation einzuschätzen. Das Formular ist schnell ausgefüllt und vollständig vertraulich.
Termin buchen
Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Rückmeldung und die Möglichkeit, einen Termin in unserem Onlinekalender für das kostenfreie Erstgespräch auszuwählen.
Klarheit erhalten
In dem Gespräch mit einem unserer Anwälte per Telefon oder Videocall erfahren Sie, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben und was nächste Schritte sind.
Ihre Anwälte
Rechtsanwältin Christiane Henneken und Rechtsanwalt Martin W. Schrenk
Auf Augenhöhe mit der Gegenseite.
Wir kennen die Taktiken der Arbeitgeberseite aus langjähriger Erfahrung in und mit Unternehmen. Genau dieses Wissen setzen wir konsequent für Ihre Rechte und die bestmögliche Lösung ein. Persönlich. Direkt. Klar.
Christiane Henneken
Mehrjährige Tätigkeit als Syndikusanwältin im Konzernumfeld und seit über 24 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Sie kennt Prozesse auf Unternehmensseite und weiß genau, wo Verhandlungshebel liegen.
Christiane Henneken arbeitet pragmatisch und lösungsorientiert. Rechtliche Fragen stellt sie immer in den Kontext der Gesamtsituation – denn am Ende zählt, was umsetzbar ist und für Sie Sinn ergibt.
Mandanten schätzen die direkte Kommunikation und die kurzen Wege. Statt abstrakter Gutachten liefert sie klare Handlungsempfehlungen. In zeitkritischen Situationen ist sie schnell erreichbar und entscheidungsfähig.
Ihr Ansatz: Rechtssicherheit schaffen, ohne die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Sie entwickelt Lösungen, die nicht nur juristisch korrekt sind, sondern das bestmögliche Ergebnis für Sie bringen.
Martin W. Schrenk
Langjährige Tätigkeit als Syndikusanwalt und Manager im Konzernumfeld. Diese Perspektive prägt seine Beratung: Er kennt die Herausforderungen, vor denen die Gegenseite steht genau und setzt dieses Wissen für Sie ein.
Martin W. Schrenk arbeitet klar, pragmatisch und entscheidungsorientiert. Rechtliche Fragen stellt er nicht isoliert, sondern hat immer Ihre Gesamtsituation im Blick.
Seine Mandanten schätzen die direkte Kommunikation und die kurzen Wege. Statt abstrakter Ausführungen liefert er belastbare Einschätzungen und konkrete Möglichkeiten für das weitere Vorgehen, gerade in zeitkritischen Situationen, wenn es darauf ankommt, schnell eine Lösung zu finden.
Sein Anspruch: Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit zusammenbringen. Er entwickelt Lösungen, die juristisch fundiert sind und das bestmögliche Ergebnis für Sie bringen.
Ihre Vorteile
Warum Sie auf unsere kostenfreie Ersteinschätzung setzen sollten.
Eine Kündigung ist eine persönliche und wirtschaftliche Ausnahmesituation. Wir verbinden juristische Schlagkraft mit dem Wissen wie Arbeitgeber denken und handeln. Zu Ihrem Vorteil.
Persönliche Einschätzung vom Anwalt
Kein anonymes Callcenter, keine wechselnden Ansprechpartner. Sie sprechen direkt mit Rechtsanwältin Christiane Henneken oder Rechtsanwalt Martin W. Schrenk – persönlich und direkt per Telefon oder Videocall.
Wir kennen die Taktiken von Arbeitgebern
Unsere Erfahrung in Unternehmen, also auf Arbeitgeberseite, setzen wir konsequent zu Ihren Gunsten ein. Wir wissen, wie Personalabteilungen und Unternehmen verhandeln und wo die Hebel für eine gute Abfindung liegen.
Klartext statt falscher Versprechen
Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung von Situation und Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen auf, was rechtlich und verhandlungstaktisch erreichbar ist. Wenn ein schneller Vergleich sinnvoller ist als ein zäher Prozess, raten wir Ihnen genau dazu.
jetzt handeln
Situation schildern und Möglichkeiten klären
Je eher Sie Ihre Möglichkeiten kennen, desto mehr Handlungspielraum haben Sie. Nutzen Sie die Zeit, bevor die 3-Wochen-Frist abläuft und die Kündigung automatisch wirksam wird.
Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrer Kündigung. Das hilft uns, Ihre Situation einzuschätzen. Das Formular ist schnell ausgefüllt und vollständig vertraulich. Wir führen Sie in fünf kurzen Abschnitten durch die Fragen.
√ keine Verpflichtung zur Beauftragung √ kostenfrei √ Rückmeldung binnen 48 Stunden
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung
Was Sie nach einer Kündigung wissen müssen.
Wie lange habe ich Zeit mit einer Klage gegen eine Kündigung vorzugehen?
Die Klagefrost beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam und zwar unabhängig davon, ob sie es tatsächlich ist oder nicht. Daher sollten Sie so schnell wie möglich handeln und eine Ersteinschätzung einholen.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, die bei jedem anderen liegen. Manchmal ist es sogar sinnvoll Kündigungsschutzklage zu erheben, obwohl außergerichtliche Vergleichsgespräche geführt werden. Ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt, klären wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Muss ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Unterschrieben Sie niemals ungeprüft einen Aufhebungsvertrag! Sie sind nicht verpflichtet, einen solchen zu akzeptieren. Oftmals legen die Arbeitgeber einen solchen nur vor, weil Sie Ihnen kündigen möchten, aber wissen, dass diese nicht ohne Weiteres möglich ist.
Die Kündigung hat keine Begründung- ist das richtig?
Eine Kündigung muss in der Regel im Kündigungsschreiben – und auch nicht mündlich – nicht begründet werden. Im Kündigungsschutzverfahren dann hingegen wird der Arbeitgeber in der Regel nicht vermeiden können, die Kündigung zu begründen.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Vergleich?
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Als Faustregel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei langer Betriebszugehörigkeit oder schwacher Kündigungslage kann die Abfindung höher ausfallen. Zumal die 0,5 -Regel von Gesetzes wegen nur für bestimmte Kündigungen gilt. In allen anderen Fällen ist die Abfindung frei aushandelbar.
Was ist der Unterschied zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Diese kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz ergeben. Eine fristlose Kündigung hingegen erfolgt ohne Einhaltung einer Frist, also mit sofortiger Wirkung. Hier gelten jedoch besonders strenge Anforderungen. Frostlose Kündigung lassen sich oft erfolgreich angreifen.
Muss ich für die Ersteinschätzung oder Beratung in die Kanzlei kommen?
Nein. Für die kostenfreie Ersteinschätzung und die gesamte Vorbereitung müssen Sie keinen Fuß vor die Tür setzen – wir beraten Sie flexibel per Telefon oder Videocall. Sollte es zu einer Kündigungsschutzklage kommen, vertreten wir Sie persönlich vor den Arbeitsgerichten im Großraum Köln, ganz NRW und den angrenzenden Regionen.
Kann ich per E-Mail oder Messenger wie z.B. WhatsApp gekündigt werden?
Nein. Es kann kann nicht per E-Mail oder WhatsApp oder einem anderen Messenger gekündigt werden. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfordert die Schriftform. Das heißt, es muss eine eigenhändige Unterschrift auf dem Schreiben sein. Auch ein eingescanntes Dokument, auf dem eine Unterschrift ist, reicht nicht.
Kann mir gekündigt werden, wenn ich schwanger bin?
In der Regel nicht. Während einer Schwangerschaft ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser gilt übrigens auch bis mindestens vier Monate nach der Geburt. Eine Kündigung ist bei Schwangerschaft nur in seltenen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Haben Sie Ihrem Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft informiert, sollten Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun.
Wo finde ich Informationen zu Ihren weiteren Leistungen im Arbeitsrecht?
Wir vertreten Sie natürlich nicht nur in Kündigungschutzverfahren, sondern prüfen zum Beispiel auf Ihren Arbeitsvertrag und beraten zu allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Ich habe eine Kündigung erhalten - was sollte ich tun?
Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag „Kündigung erhalten – was tun? Rechte, Fristen und Möglichkeiten.“
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