Privat: recht.interessant – unser blog


26.05.2014

Andere Länder, andere Sitten – und Gesetz. Was bei uns quasi undenkbar ist, ist in der Schweiz geschehen: Das Oberste Gericht hat eine Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes aufgehoben. http://mobil.stern.de/panorama/neo-nazis-in-der-schweiz-oberstes-gericht-toleriert-hitler-gruss-2112317.html?mobil=1


23.05.2014

Heute machen wir ein Fläschchen auf und stoßen an! Auf das Grundgesetz.
Es feiert heute seinen 65. Geburtstag. Das ist a ein Grund zu feiern wie wir finden. Möge es noch viele, viele Jahre, ach was, Jahrzehnte und Jahrhunderte Bestand haben. Und wir alle sollten alles dafür tun, dass es nicht als selbstverständlich hingenommen – wozu man in unserer relativ ruhigem Land neigt – wird und dankbar für die Freiheiten sein, die es uns gewährt.


19.05.2014

Hackenschuhe – sexy, aber bitte nicht in der Wohnung

Was gemeinhin als High Heels bekannt ist und auch deutlich sexier klingt, benennt das Landgericht Hamburg völlig emotionslos als Hackenschuhe. Und eben solche darf in dem entschiedenen Fall die Beklagte nicht mehr in ihrer Wohnung tragen. Verführerische Outfits mit High Heels für den Gatten sind damit „durch“. Die Beklagte hatte zu Hause häufig sogenannte Hackenschuhe – wie es das Gericht liebevoll formuliert – getragen und entsprechende Geräusche auf dem Laminatboden verursacht. Dies wiederum war den darunter wohnenden Mietern zu viel. Und sie bekamen recht. Die Beklagte darf künftig nicht mehr in der Wohnung herum stöckeln, sofern sie die 63 Dezibel überschreitet. (LG Hamburg 316 S 14/09)