Privat: recht.interessant – unser blog


14.04.2014

Die Vereinten Nationen wollen die internationalen Kinderrechte mit einem Beschwerdeverfahren stärken. Dieses Verfahren wurde in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention vereinbart, welches heute in Kraft tritt. Deutschland war der erste Staat, welcher die Regelung ratifiziert hat. Insgesamt muss die Ratifizierung durch 10 Staaten erfolgen.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=206246.html


27.03.2014

Das wird alle Hundefreunde und Hundehalter freuen: die Verabschiedung vom Hund auf dem Weg zur Arbeit ist gesetzlich unfallversichert.

Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vor geraumer Zeit entschieden (Az L 6 U 12/12). Im vorliegenden Fall wollte sich  der spätere Kläger auf den Weg zur Arbeit machen. Jedoch kam es anders. Sein Hund stieß ihn auf dem Weg zum Auto um und der Kläger erlitt eine Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft hatte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls abgelehnt, da die Verabschiedung vom Hund nicht zum Arbeitsweg gehörte. Dies sah das Gericht jedoch anders. Der Unfall habe sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet und die Verabschiedung vom Hund sei nur eine kurze, unbeachtliche Unterbrechung desselbigen gewesen.


26.03.2014

Nun kann man auch bei Facebook problemlos ein Impressum erstellen. Einfach unter „Seite bearbeiten“ den Unterpunkt „Seiteninfo aktualisieren“ und dort wiederum den Unterpunkt „Impressum“ auswählen und das Impressum einsetzen. Dieses erscheint dann, soweit wir es bisher erfasst haben, im Info- Bereich der Seite. Damit scheint es  etwas einfacher geworden auch eine (Unternehmens-)Facebookseite rechtlich sicherer zu gestalten und vor Abmahnungen wegen fehlendem Impressums sicher zu sein.

Hinweisen möchten wir aber darauf, dass verschiedene Gerichte u.a. das OLG Düsseldorf den Infobereich als ungeeignet für ein Impressum erklärt haben. Die Gerichte stellen auf den „durchschnittlich orientierten Nutzer“ ab. Dieser sucht nach Ansicht der Gerichte nicht im Infobereich nach dem Impressum. Wir empfehlen daher, das Impressum weiterhin auf die-  zugegebenermaßen etwas umständlichere Art- einzubinden, so dass es direkt aufzufinden ist.