Privat: recht.interessant – unser blog


15.03.2014

Knallzeuge… heißt das, dass der Zeuge einen Knall hat? Dass seine Aussage vor Gericht „auseinander knallt“, da sie nicht konsistent ist? Dass er einen Knall gehört hat?
Von allem ein bißchen. Als Knallzeuge bezeichnet man einen Zeugen, der ein bestimmtes Geschehen bezeugt, auf das er allerdings erst nach dem eigentlichen Geschehen reagiert und es erst dann gesehen hat. Bei einemVerkehrsunfall z.B. hört der Knallzeuge erst das Geräusch des Zusammenpralls und dreht sich dann erst zum Verkehrsgeschehen um. Den eigentlichen Unfall bzw. Zusammenprall hat er also nicht gesehen und kann ihn somit auch nicht beschreiben und bezeugen.


13.03.2014

3,5 Jahre Haft für Hoeneß, so das heutige Urteil des Landgerichts München. Das Gericht sieht die Selbstanzeige als unwirksam an.Die Anwälte von Hoeneß haben Revision angekündigt.


12.03.2014

Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Friedrich nunmehr möglich.
Das Bundesinnenministerium hat der Staatsanwaltschaft nun die dazu nötige Ermächtigung erteilt – dies teilte gestern ein Sprecher von Lothar de Maizère mit.

Die Staatsanwaltschaft will wegen Geheimnisverrats gegen den ehemaligen Bundesinnenminister ermitteln. Friedrich hatte seinerzeit von den Vorwürfen gegen Edathy erfahren, wobei die Informationen vom Bundeskriminalamt stammten und ihm von seinem Staatssekretär zugetragen worden sein sollen. Friedrich soll sodann Sigmar Gabriel von dem Verdacht gegen Edathy in Kenntnis gesetzt haben. Deshalb steht er in Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Ob sich der Verdacht erhärten wird, bleibt abzuwarten.