rechtsbegriffe


15.03.2014

Knallzeuge… heißt das, dass der Zeuge einen Knall hat? Dass seine Aussage vor Gericht „auseinander knallt“, da sie nicht konsistent ist? Dass er einen Knall gehört hat?
Von allem ein bißchen. Als Knallzeuge bezeichnet man einen Zeugen, der ein bestimmtes Geschehen bezeugt, auf das er allerdings erst nach dem eigentlichen Geschehen reagiert und es erst dann gesehen hat. Bei einemVerkehrsunfall z.B. hört der Knallzeuge erst das Geräusch des Zusammenpralls und dreht sich dann erst zum Verkehrsgeschehen um. Den eigentlichen Unfall bzw. Zusammenprall hat er also nicht gesehen und kann ihn somit auch nicht beschreiben und bezeugen.