Datenschutzrecht – was ist das eigentlich?
Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzbeauftragter, Auftragsdatenverarbeitung, personenbezogene Daten, Datenschutz-Grundverordnung und, und und.
Was verbirgt sich hinter alldem? Wie sind die Zusammenhänge? Welche Pflichten und auch Rechte ergeben sich für Unternehmer? Was muss beachtet werden? Welches Risiko besteht bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben?
Datenschutzrecht ist für Unternehmen ein wichtiges Thema, nicht erst seit es durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung, welche ab dem 25.05.2018 gilt, in vieler Munde ist. Ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, nicht zuletzt da die Behörden immer häufiger die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüfen und Bußgelder verhängen. Auch Kunden, seien es private oder gewerbliche, werden immer sensibler und achten auf datenschutzrechtliche Aspekte.
Datenschutzrecht – was ist das eigentlich?
Gemeinhin wir darunter Datenschutz ein technischer Schutz vor Datenklau verstanden. Doch Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der ab 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung ist etwas Anderes: das Recht jeder Person, die Verwendung ihrer Daten zu kennen und kontrollieren zu können.
Der technische Datenschutz ist „lediglich“ ein Unterpunkt des Datenschutzes im Rechtssinne, also des Datenschutzrechts. Er ist quasi Mittel zum Zweck, um das Recht des Einzelnen gewähren zu können.
Um dieses Recht des Einzelnen sicherzustellen, stehen ihm gesetzliche Rechte wie Auskunfts- , Berichtigungs- und Löschungsansprüche zu. Zudem dürfen Unternehmen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten und unterliegen bestimmten Pflichten. Bei Verstoß können erhebliche Bußgelder verhängt werden. Es besteht also Handlungbedarf.