Datenschutzauskunft-Zentrale: Fake oder echt?


 

Datenschutzauskunft-Zentrale – Fake oder echt?

In den letzten Tagen mehren sich die Anrufe von Mandanten, welche ein Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten haben.
In diesen Schreiben wird dazu aufgefordert binnen einer Frist ein beigefügtes Formular auszufüllen und unterzeichnet zurückzusenden. Im Anschreiben wird darauf hingewiesen, dass man damit datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen würde. NEIN, das ist schlicht nicht zutreffend.
Denn bei der sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale handelt es sich um ein unseriöses „Unternehmen“ und nicht etwa um eine offizielle Behörde o.ä. Zwar bestehen verschiedene datenschutzrechtliche Meldepflichten wie beispielsweise die Meldung des Datenschutzbeauftragten oder die Meldung von Datenpannen. Hierfür sind jedoch allein die jeweiligen Datenschutzbehörden zuständig und der richtige Empfänger. Diese findet man beispielsweise hier:
Das Formular der Datenschutzauskuft-Zentrale sollte man auf keinen Fall unterzeichnen und zurückzusenden. Denn damit geht meinen eine vertragliche Bindung ein über ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“, welches mit 498 €/ netto in Rechnung gestellt wird.
Sollte das Fax versehentlich doch unertzeichnet zurückgesandt worden sein, sollte sofort schriftlich der Widerruf sowie die Anfechtung wegen Täuschung erklärt werden. Außerdem sollten Rechnungen der Datenschutzauskunfts-Zentrale nicht bezahlt werden.