05.06.2014

Der Generalbundesanwalt – quasi der höchste Staatsanwalt Deutschlands – hat gestern bekannt gegeben, dass nunmehr doch ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt im Zusammenhang mit der Ausspähung des Handy der Bundeskanzlerin eingeleitet wurde. Das Verfahren wurde wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) am 03. Juni eingeleitet. Der Generalbundesanwalt führt insoweit aus, dass die bisherigen Ermittlung hinreichende Anhaltspunkte dafür erbracht hätten, dass unbekannte Angehörige des US-ameriknischen Geheimdienstes ein Handy der Bundeskanzlerin ausgespäht hätten.

Ob dieses Verfahren ein anderes Ergebnis als die Einstellung haben wird, bleibt abzuwarten und ist unsere Erachtens eher fraglich. Nichts desto trotz ist es richtig und wichtig das Verfahren einzuleiten. Dies entspricht den Prinzipien und gesetzlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei hinreichendem Anfangsverdacht für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist  und zwar unabhängig davon wie übermächtig der Verdächtige scheint. Genau diese Rechtsstaatlichkeit gilt es zu wahren und selbstbewusst zu „leben“. Denn diese Rechtsstaatlichkeit ist etwas, das unsere Demokratie zu das macht, was sie ist. Erstrebens- und erhaltenswert.