06.03.2015

frauenquote von bundestag beschlossen

Nachdem jahrelang über die Quote diskutiert wurde, hat der Bundestag das entsprechende Gesetz nun verabschiedet. Demnach müssen ab 2016 börsennotierte Großunternehmen, in denen die Arbeitnehmer mitbestimmungsberechtigt sind, eine Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten erfüllen. Ist diese Quote nicht erfüllt, muss die Stelle unbesetzt bleiben. Doch auch mittelgroße Unternehmen trifft es. Diese müssen sich bis Ende September Zielvorgaben zum Frauenanteil in den Führungsebenen geben. Das Gesetz enthält auch Vorgaben für den öffentlichen Dienst.

Details sind unter anderem auf der Website des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de) zu finden.