30.05.2014

Google reagiert auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum „Recht auf Vergessen“

Das Gericht hatte mit diesem Urteil (C 131/12 vom 13.05.2014)  Internetnutzern das Recht eingeräumt,  von Google die Löschung solcher Suchergebnisse zu verlangen, welche Verweise auf sensible, persönliche Daten enthalten. Google hat nun ein entsprechendes Formular auf seiner Website eingestellt. Dieses ist unter https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch zu finden. Allerdings ist Google nicht verpflichtet, die eigentlichen Seiten mit den kritischen Inhalten zu löschen, sondern lediglich die Verweise in den Suchergebnissen.