27.05.2014

Keine Urheberrechte für Jesus.

So weltlich geht es beim OLG Frankfurt am Main zu. Im vorliegenden Fall hatte eine Stiftung Copyright-Rechte an Texten, welche eine Autorin in den Sechzigerjahren verfasst und welche die klagende Stiftung in  überarbeitet veröffentlicht hatte. Die Autorin hatte dabei seinerzeit angegeben, die Texte seien ihr in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth quasi diktiert worden. Eben diese Texte nun hatte die Beklagte ohne Zustimmung der Klägerin veröffentlicht. Die Beklagte ist der Meinung, nicht gegen die Urheberrechte der Klägerin verstoßen zu haben, da diese schon keine Urheberrechte innehaben könne. Denn die Autorin selbst habe ja zugeben, dass sie die Texte nicht ihrer eigen Idee entstammen, sondern von Jesus diktiert worden seien. Der Urheber sei wenn überhaupt Jesus. Das sah das Gericht anders. Die Autorin sei nicht nur „Schreibkraft“ gewesen. Vielmehr seien nach allgemeiner Ansicht „jenseitige Inspirationen“ vollständig dem menschlichen Empfänger zuzurechnen. Außerdem komme es für die Begründung des Urheberschutzes auch auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an, welcher von der Autorin vollbracht worden sei. [PM des OLG Frankfurt/ Main, 14.05.2014]