mindestlohn gefordert – kündigung erhalten
Im vorliegenden Fall hatte ein Hausmeister von seinem Arbeitgeber die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes gefordert. Der Arbeitgeber hatte jedoch nur eine Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit angeboten, um so den Mindestlohn zu erreichen. Diese Änderung hatte der Mitarbeiter jedoch abgelehnt. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Dies ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 17.04.15) unzulässig, da darin eine verbotene Maßregelung liege.