Privat: recht.interessant – unser blog


18.06.2014

Es kursierte in den Medien weithin unter „Helmpflicht für Radfahrer?“ – das mit Spannung erwartetet Urteil des Bundesgerichtshof vom gestrige Tage. Der BGH entschied die Frage, inwieweit ein Radfahrers, der keinen Helm trägt, eine Mitschuld an einem Unfall  bzw. dessen Folgen trägt. Das Gericht entschied nun gestern: Radfahren ohne Helm begründet keine Mitschuld.

Aber bedeutet dieser Urteilsspruch nun, dass keine Helmpflicht besteht? Wir sind der Meinung, dass das Urteil mit Vorsicht zu begießen ist. Zunächst einmal existiert eine tatsächliche Pflicht zum Helm nicht, da diese nicht gesetzliche geregelt ist. Die Konstruktion einer Helmpflicht quasi durch die Hintertür der Mitschuld ist jedoch weiterhin nicht endgültig entschieden. Denn der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil wesentlich auf das allgemeine Verkehrsbewusstsein zum Unfallzeitpunkt ab. Also auf die Frage, inwieweit es zum Unfallzeitpunkt üblich war, einen Helm zu tragen und dies als allgemeine Sorgfaltspflicht anzusehen ist. Der dem Urteil zu Grunde liegende Unfall trug sich jedoch bereits 2011 zu. Es spricht einfies dafür, dass das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn der Unfall sich 2014 zugetragen hätte.  (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13)


05.06.2014

Der Generalbundesanwalt – quasi der höchste Staatsanwalt Deutschlands – hat gestern bekannt gegeben, dass nunmehr doch ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt im Zusammenhang mit der Ausspähung des Handy der Bundeskanzlerin eingeleitet wurde. Das Verfahren wurde wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) am 03. Juni eingeleitet. Der Generalbundesanwalt führt insoweit aus, dass die bisherigen Ermittlung hinreichende Anhaltspunkte dafür erbracht hätten, dass unbekannte Angehörige des US-ameriknischen Geheimdienstes ein Handy der Bundeskanzlerin ausgespäht hätten.

Ob dieses Verfahren ein anderes Ergebnis als die Einstellung haben wird, bleibt abzuwarten und ist unsere Erachtens eher fraglich. Nichts desto trotz ist es richtig und wichtig das Verfahren einzuleiten. Dies entspricht den Prinzipien und gesetzlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei hinreichendem Anfangsverdacht für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist  und zwar unabhängig davon wie übermächtig der Verdächtige scheint. Genau diese Rechtsstaatlichkeit gilt es zu wahren und selbstbewusst zu „leben“. Denn diese Rechtsstaatlichkeit ist etwas, das unsere Demokratie zu das macht, was sie ist. Erstrebens- und erhaltenswert.


04.06.2014

Zum 13.Juni müssen Online-Shops wieder einmal neue gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Eine Übergangsfrist gibt es nicht, d.h. die gesetzlichen Vorgaben müssen am 13. Juni bereits online umgesetzt sein. Ist dies nicht der Fall, können nicht nur Abmahnungen drohen, sondern auch Auswirkungen für über den Onlineshop abgewickelten Geschäfte bestehen, z.B. dem Käufer erweiterte Rechte zustehen und damit (erhöhte) Kosten für den Verlag entstehen.

Neben dem in aller Munde befindlichen neuen Widerrufsrecht sind jedoch auch die allgemeinen Informationspflichten erweitert worden.
Es muss nun über noch mehr als bisher, z.B. über Mängelrechte oder Zahlungsbedingungen, informiert werden und zwar an bestimmten Stellen im Bestellvorgang bzw. auf der Website.
Und auch das Widerrufsrecht – im übrigen muss auch auf das Nichtbestehen eines solchen in einer bestimmten Art und an bestimmter Stelle hingewiesen werden – stellt Shopbetreiber vor neue Herausforderungen, denn das EINE Widerrufsrecht, das es bisher quasi gab, gibt es nun nicht mehr. Vielmehr hängt die Gestaltung desselbigen von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob die Ware in einer oder mehreren Lieferungen ausgeliefert wird.

Sollte Ihr Webshop  noch nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst sein, sollten Sie die entsprechenden Änderungen möglichst zeitnah vornehmen. Gerne unterstützen wir hierbei.