Haushaltssperre


02.07.2014

haushaltssperre in nrw

Nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster gestern die Nullrunde in der Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt hatte, hat NRW-Finanzminister Borjans eine Haushaltssperre verhängt. Die Sperre führt dazu, dass Ausgaben und Verpflichtungen nur mit der Einwilligung des Finanzministers getätigt werden dürfen. Die Haushaltssperre, fachsprachlich „Hauswirtschaftliche Sperre“, ist in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen vorgesehen – in NRW in § 41 der Landeshaushaltsordnung.

§ 41 Haushaltswirtschaftliche Sperre

Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Finanzministerium nach Benehmen mit dem zuständigen Ministerium es von seiner Einwilligungabhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.