03.07.2014
kartellverfahren gegen adidas eingestellt
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas eingestellt. Adidas vertrieb seine Produkte bisher selektiv. Der Verkauf durfte nur über autorisierte Händler an Endkunden erfolgen; es bestand ein Verkaufsverbot für die Einzelhändler über die großen Onlinemarktplätze wie Amazon, Ebay, Yatego und andere. Hiergegen hatten verschiedene Sportfachhändler Beschwerde beim Kartellamt eingelegt. Im Rahmen des Verfahren und der entsprechenden Ermittlungen teilte das Kartellamt Adidas informell mit, dass es starke Bedenken gegen dieses Verkaufsverbot habe. Adidas änderte in der Folge seine Vertriebsbedingungen für den Internetbereich. Das Bundeskartellamt stellte das Verfahren daraufhin ein. Gegen ASICS Deutschland ist derzeit ein ähnliches Verfahren anhängig, im Rahmen dessen derzeit entsprechende Gespräche geführt werden. [PM Bundeskartellamt vom 02.07.2014]