mietvertrag


19.05.2014

Hackenschuhe – sexy, aber bitte nicht in der Wohnung

Was gemeinhin als High Heels bekannt ist und auch deutlich sexier klingt, benennt das Landgericht Hamburg völlig emotionslos als Hackenschuhe. Und eben solche darf in dem entschiedenen Fall die Beklagte nicht mehr in ihrer Wohnung tragen. Verführerische Outfits mit High Heels für den Gatten sind damit „durch“. Die Beklagte hatte zu Hause häufig sogenannte Hackenschuhe – wie es das Gericht liebevoll formuliert – getragen und entsprechende Geräusche auf dem Laminatboden verursacht. Dies wiederum war den darunter wohnenden Mietern zu viel. Und sie bekamen recht. Die Beklagte darf künftig nicht mehr in der Wohnung herum stöckeln, sofern sie die 63 Dezibel überschreitet. (LG Hamburg 316 S 14/09)