Rechtsanwälte Köln


08.05.14

Abmahnung wegen falscher Anzeige zur Vermietung oder Immobilienverkauf?

Die ersten Abmahnungen an Vermieter und Verkäufer, die eine Anzeige zur Vermietung/ Verkauf geschaltet haben, sind im Umlauf. Wie soll man damit umgehen? Der erste Rat: keinesfalls ungeprüft zahlen oder überhastet eine Unterlassungserklärung abgeben.

Die Abmahnungen werden in der Regel damit begründet, dass die Anzeige – auch eine solche im Internet – nicht die erforderlichen Angaben zur Energieeffizienz des Objektes enthalte. Doch ob dem tatsächlich so ist und darin zudem ein abmahnrelevanter Verstoß liegt, ist nicht ohne weiteres gesagt.

Fest steht, dass seit dem 1. Mai die neue Energieeinsparverordnung gilt. Und diese sieht vor, dass bei Anzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung, Verpachtung etc. bestimmte Angaben zu der Energieeffizienz des Objektes gemacht werden müssen. Ein Verstoß dagegen kann nicht unter Umständen zu einer Abmahnung führen und zudem künftig – insofern ist jedoch eine Übergangsfrist vorgesehen – als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld versehen werden.

Wenn Sie eine entsprechenden Abmahnung erhalten haben, also nicht überstürzt handeln. Gerne unterstützen wir Sie sowohl beim Umgang mit einer möglichen Abmahnung als auch mit der Formulierung einer rechtssicheren Immobilienanzeige.