vertragsdesignment


03.07.2014

kartellverfahren gegen adidas eingestellt

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas eingestellt. Adidas vertrieb seine Produkte bisher selektiv. Der Verkauf durfte nur über autorisierte Händler an Endkunden erfolgen; es bestand ein Verkaufsverbot für die Einzelhändler über die großen Onlinemarktplätze wie Amazon, Ebay, Yatego und andere. Hiergegen hatten verschiedene Sportfachhändler Beschwerde beim Kartellamt eingelegt. Im Rahmen des Verfahren und der entsprechenden Ermittlungen teilte das Kartellamt Adidas informell mit, dass es starke Bedenken gegen dieses Verkaufsverbot habe. Adidas änderte in der Folge seine Vertriebsbedingungen für den Internetbereich. Das Bundeskartellamt stellte das Verfahren daraufhin ein. Gegen ASICS Deutschland ist derzeit ein ähnliches Verfahren anhängig, im Rahmen dessen derzeit entsprechende Gespräche geführt werden. [PM Bundeskartellamt vom 02.07.2014]


02.07.2014

sarkozy korrupt?

Gegen den ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wurde ein formelles Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft in Paris ermittelt wegen des Verdachts der Korruption. Zudem soll er versucht haben, einen Richter zu beeinflussen. Sarkozy war am Dienstag in Polizeigewahrsam genommen und zu den Vorwürfen vernommen worden; er konnte das Gericht nach 15 Stunden Vernehmung wieder verlassen.


02.07.2014

haushaltssperre in nrw

Nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster gestern die Nullrunde in der Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt hatte, hat NRW-Finanzminister Borjans eine Haushaltssperre verhängt. Die Sperre führt dazu, dass Ausgaben und Verpflichtungen nur mit der Einwilligung des Finanzministers getätigt werden dürfen. Die Haushaltssperre, fachsprachlich „Hauswirtschaftliche Sperre“, ist in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen vorgesehen – in NRW in § 41 der Landeshaushaltsordnung.

§ 41 Haushaltswirtschaftliche Sperre

Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Finanzministerium nach Benehmen mit dem zuständigen Ministerium es von seiner Einwilligungabhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.