Die Bahn stellt vor dem Arbeitsgericht Frankfurt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um so den Streik der GdL zunächst zu unterbinden (PM der Deutschen Bahn AG v. 6.11.14). Um 16.30h soll die mündliche Verhandlung stattfinden. Sollte dem Antrag der Bahn stattgegeben werden, muss die GdL den Streik zunächst stoppen bis die nächsthöhere Instanz entschieden hat.