Es bleibt spannend.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der Deutschen Bahn und der GdL wohl einen Vergleich vorgeschlagen. Beide Parteien wollen diesen zunächst prüfen, sobald er vorliegt. Das Arbeitsgericht hält sich wohl zur Verfügung, um auch kurzfristig eine Entscheidung treffen zu können – schließlich ist man auch in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, d.h. besonders schnellen, weil verkürzten Verfahrens mit nur vorläufigem Ergebnis.