prozesse


05.06.2014

Der Generalbundesanwalt – quasi der höchste Staatsanwalt Deutschlands – hat gestern bekannt gegeben, dass nunmehr doch ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt im Zusammenhang mit der Ausspähung des Handy der Bundeskanzlerin eingeleitet wurde. Das Verfahren wurde wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) am 03. Juni eingeleitet. Der Generalbundesanwalt führt insoweit aus, dass die bisherigen Ermittlung hinreichende Anhaltspunkte dafür erbracht hätten, dass unbekannte Angehörige des US-ameriknischen Geheimdienstes ein Handy der Bundeskanzlerin ausgespäht hätten.

Ob dieses Verfahren ein anderes Ergebnis als die Einstellung haben wird, bleibt abzuwarten und ist unsere Erachtens eher fraglich. Nichts desto trotz ist es richtig und wichtig das Verfahren einzuleiten. Dies entspricht den Prinzipien und gesetzlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei hinreichendem Anfangsverdacht für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist  und zwar unabhängig davon wie übermächtig der Verdächtige scheint. Genau diese Rechtsstaatlichkeit gilt es zu wahren und selbstbewusst zu „leben“. Denn diese Rechtsstaatlichkeit ist etwas, das unsere Demokratie zu das macht, was sie ist. Erstrebens- und erhaltenswert.


13.03.2014

3,5 Jahre Haft für Hoeneß, so das heutige Urteil des Landgerichts München. Das Gericht sieht die Selbstanzeige als unwirksam an.Die Anwälte von Hoeneß haben Revision angekündigt.


12.03.2014

Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Friedrich nunmehr möglich.
Das Bundesinnenministerium hat der Staatsanwaltschaft nun die dazu nötige Ermächtigung erteilt – dies teilte gestern ein Sprecher von Lothar de Maizère mit.

Die Staatsanwaltschaft will wegen Geheimnisverrats gegen den ehemaligen Bundesinnenminister ermitteln. Friedrich hatte seinerzeit von den Vorwürfen gegen Edathy erfahren, wobei die Informationen vom Bundeskriminalamt stammten und ihm von seinem Staatssekretär zugetragen worden sein sollen. Friedrich soll sodann Sigmar Gabriel von dem Verdacht gegen Edathy in Kenntnis gesetzt haben. Deshalb steht er in Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Ob sich der Verdacht erhärten wird, bleibt abzuwarten.