Arbeitsrecht


Hat jeder Angestellte Anspruch auf Teilzeit? Diese Frage kann klar mit Nein beantwortet werden. Die Antwort ergibt sich aus dem Arbeitsrecht, vor allem aus dem Teilzeitbefristungsgesetz.

Ob ein Anspruch auf Teilzeit besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche gesetzlich geregelt sind. So muss der betreffende Mitarbeiter zunächst einmal mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Außerdem – und das ist vielen nicht bekannt – besteht der Anspruch nur, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Insoweit gilt eine bestimmte „Zählweise“ und es muss ein längerer Zeitraum betrachtet werden. Zudem muss der Wunsch nach Teilzeit in einer bestimmten Frist angekündigt werden. Darüber hinaus ergeben sich weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel das Vorgehen bei einem Teilzeitverlangen aus den gesetzlichen Regelungen.


17.04.2014

Feiertagszuschlag für Arbeit am Ostersonntag?
Eure Mitarbeiter werden am Ostersonntag eingesetzt und verlangen Feiertagszuschlag?Aber steht ihnen dieser auch zu? Gemeinhin nimmt man an, dass die Ostertage (gesetzliche) Feiertage sind, doch dem ist nicht so. Lediglich Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. Und eben nur für gesetzliche Feiertage ist der Feiertagszuschlag zu leisten. Ob ein Tag gesetzlicher Feiertag ist, ergibt sich übrigens aus dem jeweiligen Gesetz des Bundeslandes. In NRW ist dies das Gesetz über Sonn- und Feiertage.