Gesellschaftsrecht


Heiligabend und Silvester sind Feiertage und damit  (arbeits-)fei?

Heiligabend und Silvester sind weder halbe noch ganze Feiertage. Beide Tage sind ganz „normale“ Arbeitstage. Allerdings kann sich unter Umständen aus der sogenannten betrieblichen Übung des jeweiligen Arbeitgebers ergeben, dass Heiligabend und/ oder Silvester ganz oder zumindest den halben Tag frei sind. Wenn das Unternehmen in den letzten Jahren die Tage ganz oder teilweise freigegeben hat, kann sich daraus unter Umständen ein Anspruch auf einen freien Tag ergeben.

Ob ein Tag gesetzlicher Feiertag ist, ergibt sich übrigens aus dem jeweiligen Gesetz des Bundeslandes. In NRW ist dies das Gesetz über Sonn- und Feiertage.