Selbstanzeige


10.03.2014

Heute wird es ernst für Herrn Hoeneß – heute ist der erste Hauptverhandlungstermin im Strafprozess gegen ihn wegen Steuerhinterziehung. Ihm wird vorgeworfen Steuern hinterzogen zu haben. Die Summe ist nicht bekannt, aber in den Medien geht man derzeit von 3,5 Millionen Euro aus. Juristische Kernfrage dürfte zunächst einmal sein, ob die Selbstanzeige wirksam war. Daran hängt die Frage, ob eine Strafbarkeit vorliegt. Ist die Selbstanzeige wirksam, dürfte Herr Hoeneß straffrei bleiben. War sie hingegen unwirksam besteht keine Straffreiheit. Dann dürfte weitere wesentliche Frage die Höhe des hinterzogenen Betrages sein. Denn diese ist entscheidend für die Strafe. Ab einem Betrag von 1 Million Euro ist eine Haftstrafe anzuordnen, welche zudem in der Regel nicht auf Bewährung auszusetzen ist.