Vertragsrecht Köln


Hat jeder Angestellte Anspruch auf Teilzeit? Diese Frage kann klar mit Nein beantwortet werden. Die Antwort ergibt sich aus dem Arbeitsrecht, vor allem aus dem Teilzeitbefristungsgesetz.

Ob ein Anspruch auf Teilzeit besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche gesetzlich geregelt sind. So muss der betreffende Mitarbeiter zunächst einmal mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Außerdem – und das ist vielen nicht bekannt – besteht der Anspruch nur, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Insoweit gilt eine bestimmte „Zählweise“ und es muss ein längerer Zeitraum betrachtet werden. Zudem muss der Wunsch nach Teilzeit in einer bestimmten Frist angekündigt werden. Darüber hinaus ergeben sich weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel das Vorgehen bei einem Teilzeitverlangen aus den gesetzlichen Regelungen.


03.07.2014

kartellverfahren gegen adidas eingestellt

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas eingestellt. Adidas vertrieb seine Produkte bisher selektiv. Der Verkauf durfte nur über autorisierte Händler an Endkunden erfolgen; es bestand ein Verkaufsverbot für die Einzelhändler über die großen Onlinemarktplätze wie Amazon, Ebay, Yatego und andere. Hiergegen hatten verschiedene Sportfachhändler Beschwerde beim Kartellamt eingelegt. Im Rahmen des Verfahren und der entsprechenden Ermittlungen teilte das Kartellamt Adidas informell mit, dass es starke Bedenken gegen dieses Verkaufsverbot habe. Adidas änderte in der Folge seine Vertriebsbedingungen für den Internetbereich. Das Bundeskartellamt stellte das Verfahren daraufhin ein. Gegen ASICS Deutschland ist derzeit ein ähnliches Verfahren anhängig, im Rahmen dessen derzeit entsprechende Gespräche geführt werden. [PM Bundeskartellamt vom 02.07.2014]


02.07.2014

sarkozy korrupt?

Gegen den ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wurde ein formelles Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft in Paris ermittelt wegen des Verdachts der Korruption. Zudem soll er versucht haben, einen Richter zu beeinflussen. Sarkozy war am Dienstag in Polizeigewahrsam genommen und zu den Vorwürfen vernommen worden; er konnte das Gericht nach 15 Stunden Vernehmung wieder verlassen.