vertragsrecht


08.05.14

Abmahnung wegen falscher Anzeige zur Vermietung oder Immobilienverkauf?

Die ersten Abmahnungen an Vermieter und Verkäufer, die eine Anzeige zur Vermietung/ Verkauf geschaltet haben, sind im Umlauf. Wie soll man damit umgehen? Der erste Rat: keinesfalls ungeprüft zahlen oder überhastet eine Unterlassungserklärung abgeben.

Die Abmahnungen werden in der Regel damit begründet, dass die Anzeige – auch eine solche im Internet – nicht die erforderlichen Angaben zur Energieeffizienz des Objektes enthalte. Doch ob dem tatsächlich so ist und darin zudem ein abmahnrelevanter Verstoß liegt, ist nicht ohne weiteres gesagt.

Fest steht, dass seit dem 1. Mai die neue Energieeinsparverordnung gilt. Und diese sieht vor, dass bei Anzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung, Verpachtung etc. bestimmte Angaben zu der Energieeffizienz des Objektes gemacht werden müssen. Ein Verstoß dagegen kann nicht unter Umständen zu einer Abmahnung führen und zudem künftig – insofern ist jedoch eine Übergangsfrist vorgesehen – als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld versehen werden.

Wenn Sie eine entsprechenden Abmahnung erhalten haben, also nicht überstürzt handeln. Gerne unterstützen wir Sie sowohl beim Umgang mit einer möglichen Abmahnung als auch mit der Formulierung einer rechtssicheren Immobilienanzeige.

 

 

 


14.04.2014

Die Vereinten Nationen wollen die internationalen Kinderrechte mit einem Beschwerdeverfahren stärken. Dieses Verfahren wurde in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention vereinbart, welches heute in Kraft tritt. Deutschland war der erste Staat, welcher die Regelung ratifiziert hat. Insgesamt muss die Ratifizierung durch 10 Staaten erfolgen.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=206246.html


26.03.2014

Nun kann man auch bei Facebook problemlos ein Impressum erstellen. Einfach unter „Seite bearbeiten“ den Unterpunkt „Seiteninfo aktualisieren“ und dort wiederum den Unterpunkt „Impressum“ auswählen und das Impressum einsetzen. Dieses erscheint dann, soweit wir es bisher erfasst haben, im Info- Bereich der Seite. Damit scheint es  etwas einfacher geworden auch eine (Unternehmens-)Facebookseite rechtlich sicherer zu gestalten und vor Abmahnungen wegen fehlendem Impressums sicher zu sein.

Hinweisen möchten wir aber darauf, dass verschiedene Gerichte u.a. das OLG Düsseldorf den Infobereich als ungeeignet für ein Impressum erklärt haben. Die Gerichte stellen auf den „durchschnittlich orientierten Nutzer“ ab. Dieser sucht nach Ansicht der Gerichte nicht im Infobereich nach dem Impressum. Wir empfehlen daher, das Impressum weiterhin auf die-  zugegebenermaßen etwas umständlichere Art- einzubinden, so dass es direkt aufzufinden ist.