Vetrtragsdesignment


26.06.2014

In Malaysia darf „Allah“ nicht mehr als Bezeichnung für Gott verwendet werden. Dies hat nun das oberste Gericht als letzte – irdische -Instanz in Malaysia beschlossen. 2007 hatten die Behörden einer katholischen Zeitung verboten, das Wort „Allah“ als synonymen Begriff für „Gott“ zu verwenden da dies Muslim verwirren könnte. Die Zeitung bzw. Kirche dagegen war der Meinung, dass „Allah“ die allgemeine, arabische Bezeichnung für „Gott“ sei und nicht dem Islam vorbehalten sei. Das Gericht sah dies anders und schloss sich den Vorinstanzen an, die unter anderem urteilten, dass „Allah“ kein Bestandteil des christlichen Glaubens sei.


27.05.2014

Keine Urheberrechte für Jesus.

So weltlich geht es beim OLG Frankfurt am Main zu. Im vorliegenden Fall hatte eine Stiftung Copyright-Rechte an Texten, welche eine Autorin in den Sechzigerjahren verfasst und welche die klagende Stiftung in  überarbeitet veröffentlicht hatte. Die Autorin hatte dabei seinerzeit angegeben, die Texte seien ihr in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth quasi diktiert worden. Eben diese Texte nun hatte die Beklagte ohne Zustimmung der Klägerin veröffentlicht. Die Beklagte ist der Meinung, nicht gegen die Urheberrechte der Klägerin verstoßen zu haben, da diese schon keine Urheberrechte innehaben könne. Denn die Autorin selbst habe ja zugeben, dass sie die Texte nicht ihrer eigen Idee entstammen, sondern von Jesus diktiert worden seien. Der Urheber sei wenn überhaupt Jesus. Das sah das Gericht anders. Die Autorin sei nicht nur „Schreibkraft“ gewesen. Vielmehr seien nach allgemeiner Ansicht „jenseitige Inspirationen“ vollständig dem menschlichen Empfänger zuzurechnen. Außerdem komme es für die Begründung des Urheberschutzes auch auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an, welcher von der Autorin vollbracht worden sei. [PM des OLG Frankfurt/ Main, 14.05.2014]


26.05.2014

Andere Länder, andere Sitten – und Gesetz. Was bei uns quasi undenkbar ist, ist in der Schweiz geschehen: Das Oberste Gericht hat eine Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes aufgehoben. http://mobil.stern.de/panorama/neo-nazis-in-der-schweiz-oberstes-gericht-toleriert-hitler-gruss-2112317.html?mobil=1