informationspflichten


link zur eu-plattform nun bekannt

Letzte Woche haben wir über die neuen Vorgaben für Onlinehändler berichtet (zum Artikel geht es hier). Konkret über die Hinweispflicht auf die neue EU-PLattform zur Streitbeilegung im Onlinehandel. Bisher war der Link, welcher in dem Hinweis enthalten sein muss, jedoch nicht bekannt. Die EU hat diesen nunmehr endlich bekannt gegeben. Er lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Plattform selber ist allerdings noch nicht aktiv und wird voraussichtlich erst am 15. Februar online geschaltet. Dennoch sollten Sie die Hinweispflichten umsetzen, da diese bereits seit dem 09. Januar 2016 gelten.


04.06.2014

Zum 13.Juni müssen Online-Shops wieder einmal neue gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Eine Übergangsfrist gibt es nicht, d.h. die gesetzlichen Vorgaben müssen am 13. Juni bereits online umgesetzt sein. Ist dies nicht der Fall, können nicht nur Abmahnungen drohen, sondern auch Auswirkungen für über den Onlineshop abgewickelten Geschäfte bestehen, z.B. dem Käufer erweiterte Rechte zustehen und damit (erhöhte) Kosten für den Verlag entstehen.

Neben dem in aller Munde befindlichen neuen Widerrufsrecht sind jedoch auch die allgemeinen Informationspflichten erweitert worden.
Es muss nun über noch mehr als bisher, z.B. über Mängelrechte oder Zahlungsbedingungen, informiert werden und zwar an bestimmten Stellen im Bestellvorgang bzw. auf der Website.
Und auch das Widerrufsrecht – im übrigen muss auch auf das Nichtbestehen eines solchen in einer bestimmten Art und an bestimmter Stelle hingewiesen werden – stellt Shopbetreiber vor neue Herausforderungen, denn das EINE Widerrufsrecht, das es bisher quasi gab, gibt es nun nicht mehr. Vielmehr hängt die Gestaltung desselbigen von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob die Ware in einer oder mehreren Lieferungen ausgeliefert wird.

Sollte Ihr Webshop  noch nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst sein, sollten Sie die entsprechenden Änderungen möglichst zeitnah vornehmen. Gerne unterstützen wir hierbei.